Bürgerfreundliche Servicekommunen

Veröffentlicht von Dr. Ute Leidig am

Antrag, 21. Dezember 2020

Bürgerfreundliche Servicekommunen

Antrag der Abgeordneten Dr. Ute Leidig

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

 

    1. wie sie die Kommunen bei der Ausweitung und Verbesserung von serviceorientierten Digitalisierungs-prozessen und anderen Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger unterstützt;

    1. welche Möglichkeiten sie sieht, um die Nutzung der digitalen Verwaltungsserviceangebote der Kommunen über Service BW zu steigern, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Stand September 2020 nur 463 918 Servicekonten bei Service-BW bestanden, dem Servicekonto jedoch für die Nutzung der digitalen Angebote eine Schlüsselrolle zukommt;

    1. welche weiteren Potenziale sie sieht, um die bisherigen digitalen Serviceangebote der Kommunen bekannter und attraktiver zu machen;

    1. was das Land unternimmt, um sicherzustellen, dass beim Prozess der digitalen Transformation auf kommunaler Ebene alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer technischen Affinität die digitalen Angebote nutzen können, beispielsweise durch die Bereitstellung von Erklär-Videos oder visualisierten Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Angeboten von Service BW o. ä.;

    1. welche Best-Practice-Beispiele ihr in der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich kommunale Digitalisierung bekannt sind und welche Förderungspotenziale sie in der interkommunalen Zusammenarbeit in diesem Bereich sieht;

    1. welche Informationskanäle Kommunen nach ihrem Kenntnisstand bisher nutzen, um Bürgerinnen und Bürger außerhalb der klassischen Informationswege mit Informationen zu versorgen (beispielsweise über Messenger-Dienste, Catboots etc.) und für welche Inhalte sich diese Kommunikationswege aus ihrer Sicht besonders eignen;

    1. welche Pläne sie hat, um den Service der Behördennummer 115 zu verbessern;

    1. wie sie die Bereitstellung eines Sprachdialog-Systems für die Behördennummer 115 für die Kommunen durch das Land bewertet;

    1. inwiefern beim Digitalisierungsprozess der Kommunen im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangs-gesetzes auch Faktoren wie Barrierefreiheit oder Mehrsprachigkeit berücksichtigt werden;

    1. wie das Land die Kommunen dabei unterstützt, Barrieren bei Behördenbesuchen abzubauen, beispielsweise durch Angebote mehrsprachiger Informations- und Formblätter oder auch Angebote in leichter Sprache;

    1. mit welchen Förderungen das Land die Kommunen bei der Entwicklung und der Auswahl von digitalen Angeboten besonders im Bereich digitaler Mitbestimmung und Bürgerbeteiligung unterstützt und welche Best-Practice-Beispiele ihr bekannt sind.

    1. mit welchen Förderungen das Land die Kommunen bei der Entwicklung und der Auswahl von digitalen Angeboten besonders im Bereich digitaler Mitbestimmung und Bürgerbeteiligung unterstützt und welche Best-Practice-Beispiele ihr bekannt sind.

    Begründung

    Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht die vollständige Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 auch in den Kommunen vor. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung und eine Stärkung der Serviceorientierung in den kommunalen Behörden. Im Zuge der Umsetzung des OZG ist es von Bedeutung, die bürgerfreundliche Servicekommune auch über den Prozess der Digitalisierung hinaus zu begreifen. Mit diesem Antrag soll beleuchtet werden welche Potenziale zur Schaffung von bürgerfreundlichen Service-kommunen über das gesetzliche Mindestmaß über das OZG hinaus bestehen, um den Bürgerinnen und Bürgern den Alltag in der Zusammenarbeit mit den Kommunen zu erleichtern.