Masterplan Kultur BW I Kunst trotz Abstand – Öffnungsperspektiven & Unterstützung in der Corona-Krise

Veröffentlicht von Dr. Ute Leidig am

Masterplan Kultur BW I Kunst trotz Abstand - Öffnungsperspektiven & Unterstützung in der Corona-Krise

In einem gemeinsamen Schreiben haben die Karlsruher Abgeordneten Dr. Ute Leidig und Alexander Salomon die Kulturschaffenden in Karlsruhe über Öffnungsperspektiven und Unterstützung in der Corona Krise informiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Karlsruher Kulturschaffende,

die Corona-Krise hat die Kultur besonders hart getroffen. Von heute auf morgen waren keine Veranstaltungen mehr möglich, unser Kulturleben wurde fast zum Erliegen gebracht. Künstlerinnen und Künstler sowie viele Kultureinrichtungen im Land durchleben aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie eine existentiell schwierige Phase. Uns ist klar: Kultur ist essentiell für eine freie, weltoffene und pluralistische Gesellschaft. Deshalb ist es uns ein dringendes Anliegen, dass die kulturelle Arbeit im Land unter veränderten Vorzeichen auch in der Pandemie fortgesetzt werden kann.

Der „Masterplan Kultur BW I Kunst trotz Abstand“ soll Perspektiven und Unterstützung für die vielfältige Kulturlandschaft in Baden-Württemberg bringen: Wir ermöglichen neue Formate und die Wiederaufnahme von Proben. Außerdem unterstützen wir Kulturschaffende mit finanziellen Soforthilfen und Notprogrammen in Höhe von insgesamt rund 45 Millionen Euro. Daher möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte des Masterplans kurz umreißen:

I. Öffnungen 

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat die sukzessive Öffnung des Kulturlebens unter Wahrung von Abstands- und Hygieneregeln bereits eingeleitet: Die Bibliotheken und Archive im Land sind bereits seit 20. April geöffnet, Museen, Freilichtmuseen und Ausstellungseinrichtungen konnten seit dem 6. Mai wieder öffnen.

Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche in Landesmuseen

Kinder und Jugendliche sind von den Einschränkungen aufgrund der Pandemie besonders stark betroffen. Sie sollen von der Wiedereröffnung der Museen daher besonders profitieren: Ab sofort und für ein Jahr haben Kinder und Jugendliche freien Eintritt in die Dauerausstellungen unserer Landesmuseen und im ZKM in Karlsruhe. Damit unterstützen wir auch viele Eltern, die in diesen Tagen mit homeschooling stark gefordert sind und vermutlich dankbar für zusätzliche Bildungsangebote. 

Öffnung mit Augenmaß: Kultur in kleinen Formaten ab 1. Juni 

Kleine künstlerische Veranstaltungsformate sollen ab dem 1. Juni möglich werden – wenn die räumlichen Bedingungen das zulassen und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorgaben zum Schutz des Publikums und der Mitwirkenden garantiert werden kann. Außerdem muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein. Das MWK orientiert sich dabei an den Rahmenbedingungen, die für Gottesdienste vereinbart wurden; somit können im ersten Schritt Veranstaltungen mit einem Richtwert von unter 100 Personen ermöglicht werden. Bei speziellen Formaten, wie beispielsweise Autokinos, sind auch mehr Personen zulässig. Auch Formate für kleine, kreative Veranstaltungen, die Kunst und Kultur wieder analog in Berührung mit ihrem Publikum bringen, wie beispielsweise Liederabende oder Lesungen, Kammermusik oder Bands, Solistenauftritte, Kleinkunst, Tanz- und Theateraufführungen in kleiner Besetzung oder auch Kinovorführungen können somit wieder stattfinden. Zur Frage wie der Veranstaltungsbereich über diese bald zulässigen Kleinformate hinaus geregelt werden soll, tagt derzeit eine interministerielle Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse die Landesregierung in Kürze bekanntgeben wird.

Kunst und Kultur unter den Bedingungen der Pandemie mit den notwendigen Hygiene-, Zugangs- und Abstandsgeboten anzubieten, ist keine einfach Aufgabe: Daher stellt das Kunstministerium über 2 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds Kunst bereit, um unter der Überschrift „Kultur Sommer 2020“ kleinere Kulturveranstaltungen aller Sparten und auch der Breitenkultur, beispielsweise der vielen Vereine, zu fördern.

Probearbeit für professionelle Theater, Orchester und Chöre ermöglichen

Voraussetzung für einen möglichen Spiel- und Vorstellungsbetrieb sind Probearbeit und Training; auch um die neuen künstlerischen Formate durchführen zu können. Ab sofort darf daher auch der Probenbetrieb mit mehr als fünf Personen für professionelle Theater, Orchester sowie Chöre unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen wiederaufgenommen werden. 

 II. Unterstützung

Soforthilfe Corona für Solo-Selbständige, Einrichtungen und Vereine 

Baden-Württemberg war bundesweit Vorreiter bei der passgenauen Gestaltung der Soforthilfe für die Kultur und die Kreativwirtschaft: Freiberufliche Künstler und Soloselbständige können in Baden-Württemberg pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen. Die Soforthilfe Corona richtet sich ebenfalls an privatrechtlich verfasste Kultureinrichtungen und Kulturvereine, die ihren betrieblichen Ausgaben wegen der Corona-bedingten Einnahmenausfälle nicht mehr ohne zusätzliche Unterstützung nachkommen können. Dies betrifft unter anderem freie Ensembles, Privattheater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Vereine, Museen und Galerien. Bislang sind 10.465 Anträge aus dem Kultur- und Kreativbereich bei der L-Bank eingegangen, 8.278 davon bewilligt und damit eine Summe von über 75 Millionen Euro bereits ausbezahlt worden (Stand: 12. Mai, Gesamtantragszahl: 251.043). Überlegungen, das Programm zu verlängern, werden derzeit diskutiert. 

Zweiteiliges Corona-Notprogramm: 40 Millionen Euro für Kunst und Kultur

Das höchste Ziel der Kunstpolitik des Landes ist es, existenziellen und dauerhaften Schaden von unserer vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg abzuwenden und die kulturelle Infrastruktur zu erhalten. Deshalb hat Kunstministerin Bauer gefordert, aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes ein Notprogramm für Kunst und Kultur im Umfang von 40 Millionen Euro aufzulegen. Das Notprogramm soll aus zwei Teilen bestehen: Zum einen sollen Nothilfefonds im Umfang von über 32 Millionen Euro wirtschaftlich gefährdeten Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Vereinen der Breitenkultur finanziell stärken. Zum andere soll das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“, ausgestattet mit rund 7 Millionen Euro, kulturelle Veranstaltungen fördern, die auch unter den aktuellen Beschränkungen und unter Einhaltung von Auflagen umgesetzt werden können. Kultureinrichtungen, Vereine der Breitenkultur und Kinos sollten dabei eng mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern zusammenarbeiten; gefördert werden vor allem die Künstlerhonorare.  

Unterstützung für Film, Medien und Kinos 

Auch die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg hat schnell auf die Krise reagiert und Maßnahmen im Umfang von über einer Million Euro auf den Weg gebracht. Mit rund einer halben Million Euro beteiligt sich die MFG an dem nationalen Maßnahmenpaket der Bundes- und Länderförderer für Kosten bei Filmproduktionen und Verleihmaßnahmen, die wegen der Corona-Krise abgebrochen oder verschoben werden mussten. In diesem Jahr verzichtet die MFG außerdem auf fällige Darlehensrückzahlungen aus Produktions- und Verleihförderungen. Gemeinsam mit dem SWR plant die MFG dokumentarische Kurzfilme als Kaleidoskop über Corona-Geschichten zu fördern.

Kulturpolitik-Dialog fortsetzen – gemeinsam Lösungen erarbeiten

In zahlreichen Telefonschalten und Videokonferenzen mit Künstlerinnen und Künstlern, mit Verantwortlichen aus den Theatern, Soziokulturellen Einrichtungen, Museen, Vereinen der Amateurkultur und Vertreterinnen und Vertreten von Kunst und Kultur aus dem ganzen Land wurde die derzeitige Ausnahmesituation intensiv besprochen, Probleme gehört und gemeinsam Lösungen entwickelt. Auch das neuen Format #CooltourTalk des Kunstministeriums ist auf eine positive und breite Resonanz gestoßen. Damit setzen wir unseren Dialog | Kulturpolitik für die Zukunft, dessen Abschlussveranstaltung mit dem Ministerpräsidenten für den 14. Mai terminiert war, nun unter anderen Vorzeichen fort.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Gerne können Sie diese Mail an alle Interessierten weiterleiten. 

Die Maßnahmen in dem vorgelegten Masterplan sind nicht abschließend. Anhängig von der jeweiligen Situation können weitere Aktualisierungen, Konkretisierungen und Ergänzungen hinzukommen. Sobald feststeht, wie der Veranstaltungsbereich über die bald zulässigen Kleinformate hinaus geregelt werden wird, werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Bis dahin stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen jederzeit gerne zur Verfügung!   

Wir wünschen Ihnen persönlich und beruflich alles Gute, viel Erfolg und vor allem eine robuste Gesundheit. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ute Leidig



Dr. Ute Leidig MdL

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