Sehr geehrte Frau Ministerin Schopper, liebe Theresa,
als Reaktion auf die Forderungen der Denkschrift 2020 des Rechnungshofes wurde der Organisationserlass für die SBBZ Lernen und für inklusiv beschulte Schüler*innen ab dem Schuljahr 2023/24 geändert. Dieser Erlass regelt die Zuweisung der Lehrerstunden an die Schulen.
Der Rechnungshof fordert, die Ressourcenberechnung im Schwerpunkt Lernen analog zu allen anderen Schularten und Schultypen zu ändern, indem sie die tatsächliche Anzahl der Schüler*innen berücksichtigt. Auch die Versorgung der inklusiv beschulten Schüler*innen soll vergleichbar sein mit der Unterrichtsversorgung am jeweiligen SBBZ.
In meinem Wahlkreis wurde ich darauf angesprochen, dass der geänderte Erlass die Forderungen des Rechnungshofes nicht erfülle, und dass er dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel widerspreche, die Qualität von Inklusion und sonderpädagogischen Bildungsangeboten voranzubringen.
Um diese Aussagen besser einschätzen zu können, bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu den folgenden Kritikpunkten:
Mir wurde mitgeteilt, dass alle Schularten und auch die anderen Schultypen des SBBZ der Berechnung der Lehrerwochenstunden eine Grundzuweisung und ein Ausgleichsbudget zugrunde legen würden, das mit der Anzahl der Klassen multipliziert werde. Die Klassenbildung erfolgte dabei auf der Grundlage eines transparenten Klassenteilers. Für das SBBZ Lernen wären abweichend die Schülerzahl je Klassenstufe als Grundlage genommen worden, ein Klassenteiler finde keine Anwendung.
In einer komplexen kopfbezogenen Berechnung werde dieser Sonderweg für die SBBZ Lernen ausgeführt. Diese Art der Berechnung sollte auch für die inklusiven Beschulungen Anwendung finden.
Diese Änderungen hätten gravierende Auswirkungen auf die größeren SBBZ Lernen und im Bereich der Inklusion auf alle öffentlichen SBBZ:
- Die kleinen SBBZ Lernen mit klassenübergreifendem Unterricht würden von den Kürzungen verschont. Statt einer zukunftsweisenden Schulangebotsplanung würden hier pädagogisch fragwürdige Kleinstangebote gefördert.
- Bei der inklusiven Beschulung bekomme die allgemeine Schule zusätzlich zu ihrer Unterrichtsversorgung noch das gleiche Kontingent an Sonderschullehrerstunden wie am SBBZ. Obwohl die inklusiven Schüler Teil der allgemeinen Schule seien, würden die Lehrerstunden der allgemeinen Schule bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
- Da die größeren SBBZ Lernen mit umfassenden tragfähigen Konzeptionen für ihre Schülerschaft die Klassen nicht wie alle anderen Schularten auf der Grundlage eines Klassenteilers bilden könnten, verlören diese nach ersten Rückmeldungen mehrere Deputate. Die Ressource wandere in die besser gestellten kleinen SBBZ und in die inklusiven Bildungsangebote. Dieser neu erzeugte Mangel werde in der Statistik kaschiert, da der rechnerische Bedarf jetzt geringer berechnet werde.
- Den größeren SBBZ bleibe aufgrund des neuen Organisationserlasses nur die Wahl zwischen massiver Rückschulung oder Kürzung der Stundentafel.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort und stehe für Rückfragen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Leidig MdL
Die Antwort von Frau Ministerin Schopper finden Sie hier.
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