Sehr geehrte Frau Ministerin Schopper, liebe Theresa,
bei einer Bürgersprechstunde hat sich ein Gymnasiallehrer an mich gewandt, der seit Jahren erfolglos versucht, in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg übernommen zu werden. Das Gespräch warf einige Fragen auf, um deren Beantwortung ich bitte. Es geht um einige grundsätzliche Fragen zur befristeten Anstellung von Lehrkräften wie auch um den konkreten Fall des Lehrers.
Zunächst möchte ich kurz einige Angaben darstellen, die von dem Gymnasiallehrer zu seiner persönlichen Situation getroffen wurden: Der Lehrer hat sein Zweites Staatsexamens in den Fächern Englisch und Geografie im Jahr 2014 abgelegt mit Noten, die für eine direkte Übernahme in den staatlichen Schuldienst nicht ausreichend waren (2. Staatsexamen Note 2,5, 1. Staatsexamen Note 2,2).
Seitdem habe er regelmäßig – meist in Teilzeit - befristete Vertretungen übernommen, für die er gute Beurteilungen und positive Rückmeldung von Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen erhalten habe.
Obwohl er durch die Vertretungen nun über praktische Unterrichtserfahrung von fünf Vollzeitjahren verfüge, würden seine Bewerbungen auf unbefristete Stellen immer wieder abgelehnt. Auf eine direkte Bewerbung an einer Schule habe er von der Schule eine schriftliche Zusage bekommen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe jedoch die Zustimmung zu seiner Übernahme an die Schule verweigert. Auf Nachfrage sei ihm vom Regierungspräsidium mitgeteilt worden, dass er keinen weiteren Vertretungsvertrag erhalten werde, da er bereits so viele gehabt habe. Das Ziel des Lehrers sei es jedoch weiterhin, in Baden-Württemberg im staatlichen Schuldienst zu arbeiten.
Vor dem Hintergrund dieser Schilderung sowie der großen Anstrengungen der Landesregierung, Menschen für den Lehrerberuf in Baden-Württemberg zu begeistern und zu gewinnen, bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen:
- Welche Perspektiven und Tätigkeiten bietet das Land ausgebildeten Lehrkräften, die eine Abschlussnote erhalten haben, die für die geregelte Übernahme in den Schuldienst nicht ausreicht?
- Welche Möglichkeiten bietet das Land ausgebildeten Lehrkräften, die eine Abschlussnote erhalten haben, die für die geregelte Übernahme in den Schuldienst nicht ausreicht, dieses Manko zu überwinden und damit eine Chance auf Übernahme zu erhalten? Inwiefern werden hier folgende Faktoren berücksichtigt: a) Dauer der befristeten Vertretungstätigkeit, b) Beurteilungen im Rahmen der Vertretungstätigkeiten, c) mögliche Nachprüfungen oder Weiterqualifizierungen, d) mögliche weitere Faktoren.
- Das Kultusministerium legt jährlich die Anzahl der Stellen fest, die im Zusatzqualifikationsverfahren besetzt werden können. Laut VwV gilt für den Gymnasialbereich, dass nicht mehr als die Hälfte dieser Stellen mit Bewerberi*nnen besetzt werden sollen, die ihren Antrag überwiegend mit Vertretungstätigkeiten begründen. Was ist der Hintergrund dieser Begrenzung? Wie viele Stellen werden durch diese Begrenzung nicht besetzt? Wie viele Bewerber*innen werden aufgrund dieser Begrenzung bei der Besetzung von Stellen nicht berücksichtigt?
- Gibt es eine Grenze für die Anzahl an aufeinander folgenden Vertretungsverträgen, die einer Lehrkraft angeboten werden? Falls ja: Wo liegt diese Grenze und womit ist sie begründet? Inwiefern wird die Grenze der Anzahl öffentlich kommuniziert? Gilt die Grenze dauerhaft oder wird sie durch Unterbrechungen aufgehoben; falls ja: wann?
- Auf den konkreten Fall bezogen: Welche Möglichkeiten sehen Sie für den Lehrer, weitere Vertretungsverträge zu erhalten? Welche Möglichkeiten gibt es konkret für ihn, dauerhaft in den Schuldienst übernommen zu werden?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Leidig MdL
Die Antwort von Frau Ministerin Schopper finden Sie hier.
Weitere Abgeordnetenbriefe finden Sie hier.