Sehr geehrte Frau Ministerin Schopper,
in verschiedenen Gesprächen mit Fachlehrkräften wurden wir Karlsruher Abgeordnete auf eine Problematik hingewiesen.
Es geht um die Regelungen bezüglich des Zugangs zur Laufbahnbefähigung für den gehobenen Schuldienst der wissenschaftlichen Lehrämter für Fachlehrkräfte mit einem Lehramtsstudium. Nach diesen Regelungen reicht bei den Fachlehrkräften eine Fachlehrerausbildung und umfangreiche praktische Erfahrung im Schuldienst allein nicht aus, um die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Schuldienst der wissenschaftlichen Lehrämter zu erwerben. Um diese Qualifikation zu erlangen, müssen Fachlehrkräfte außerdem ein zusätzliches Referendariat am Ende des Sekundarstufe-I-Studiums durchlaufen. Das steht in Diskrepanz dazu, dass sie bereits in der Lage sind, die gleichen Fächer wie ihre wissenschaftlich ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen zu unterrichten und Prüfungen abzunehmen.
Unserer Ansicht nach stellt es eine erhebliche Belastung sowohl für die Fachlehrkräfte selbst als auch für die Schulen dar, dass sie ein zusätzliches Referendariat absolvieren müssen. Denn einerseits müssen sich die Fachlehrkräfte für das Referendariat vom Schuldienst beurlauben lassen und erhalten zu dieser Zeit lediglich eine Ausbildungsvergütung. Das können sich viele der Fachlehrkräfte nicht leisten. Diese Regelung können sie aber nur umgehen, wenn sie neun Jahre Unterrichtspraxis vorweisen können. Auf der anderen Seite ist dies auch nicht im Interesse der Schulen, die angesichts des herrschenden Lehrermangels, sollten sich Fachlehrkräfte für ein zweites Referendariat entscheiden, vor zusätzlichen personellen Herausforderungen stehen.
Aus Sicht der Fachlehrkräfte, die sich an uns gewandt haben, kommen folgende Lösungsansätze in Betracht, um Abhilfe zu schaffen.
Eine Lösung könnte in der Verkürzung der geforderten hauptberuflichen Unterrichtspraxis für die Anerkennung des Referendariats von derzeit mindestens neun Jahren auf fünf Jahre liegen. Diese Verkürzung erscheint aufgrund des Vergleichs der Ausbildungszeiten von Lehramtstudium und Fachlehrerausbildung für vertretbar. Ein Lehramtsstudium einschließlich Referendariat dauert in der Regel sechseinhalb Jahre. Fachlehrkräfte hingegen durchlaufen eine zweieinhalbjährige einschlägige Ausbildung sowie mindestens ein Jahr einschlägige Berufstätigkeit als Voraussetzung zur Fachlehrerausbildung. Hinzu kommen drei Jahre Fachlehrerausbildung inklusive eines vollumfänglichen Referendariats sowie anschließend bislang neun Jahre Berufserfahrung. Parallel zur Berufserfahrung als Fachlehrkraft haben Fachlehrkräfte zudem ein Bachelor- und Masterstudium (insgesamt zehn Semester bzw. fünf Jahre) absolviert, was im Bildungsgang zusätzlich geleistet wurde. Letztlich führt dies also zu einem Bildungsweg, der bereits deutlich länger ist als die Dauer eines regulären Lehramtsstudiums.
Eine andere Lösung könnte darin bestehen, dass das erneute Referendariat – sofern dieses absolviert werden muss, da die entsprechende Fachlehrkraft keine fünf bzw. neun Jahre hauptberufliche Unterrichtspraxis vorweisen kann – berufsbegleitend absolviert werden kann. Hier sollte geprüft werden, inwiefern eine Kombination aus einem erneuten Referendariat und einer parallelen Tätigkeit als Fachlehrkraft mit einem halben Deputat ermöglicht werden kann. Zudem sollte es Fachlehrkräften ermöglicht werden, beide Tätigkeiten an ihren Stammschulen zu absolvieren, um einen Schulwechsel zu vermeiden. Diese Möglichkeit würde es den Lehrkräften erlauben, ihren Lebensunterhalt zu sichern und gleichzeitig die erforderliche Ausbildung zu absolvieren, während darüber hinaus die Unterrichtsversorgung – einschließlich pädagogischer Sonderaufgaben wie AG-Aktivitäten, die ebenfalls von Fachlehrkräften übernommen werden – sichergestellt werden kann.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Abgeordnete um Auskunft, wie die Landesregierung die vorgeschlagenen Maßnahmen einschätzt und ob bzw. wie sie konkret plant, hier Abhilfe zu schaffen. Es erscheint uns dringend notwendig, eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Fachlehrkräfte gerecht wird und gleichzeitig die Unterrichtsversorgung sichert.
Zudem interessiert uns, wie ein zweites Referendariat vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels an Schulen allgemein bewertet wird und ob eine Abschaffung des zweiten Referendariats in Betracht gezogen werden könnte.
Haben Sie vielen Dank für die Beantwortung unseres Anliegens. Für Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Salomon MdL
Ute Leidig MdL
Die Antwort von Frau Ministerin Schopper finden Sie hier.
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