Sehr geehrter Herr Minister Strobel,
wir haben angesichts der Herausforderungen der Pandemieeindämmung des Corona-Virus jedes Verständnis dafür, dass es Grenzkontrollen an der deutsch-französischen Grenze gibt. Dieses belasten aber massiv die in den letzten Jahrzehnten gewachsene regionale Verbundenheit mit jedem Tag ihrer Dauer. Die Freizügigkeit und der Wegfall von Binnengrenzen sind Grundpfeiler der europäischen Integration und zugleich Grundlage für das Funktionieren des freien Wahren- und Dienstleistungsverkehrs. Sie sind damit eine wesentliche Grundlage für die Wirtschaft in der Grenzregion Mittelbaden. Deshalb dürfen die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung die europäische Personenfreizügigkeit mit Blick auf die vielen Pendler*innen in den Grenzregionen Baden-Württembergs nicht unverhältnismäßig einschränken.
Am Grenzübergang Iffezheim gibt es inzwischen bis zu drei Stunden Wartezeiten. Dabei erreichen uns Beschwerden, dass diese auch bei Pendlerinnen und Pendlern mehr und mehr von einer großen Akribie geprägt werden und selbst geringste Ordnungswidrigkeiten in technischer Hinsicht verfolgt werden. Hinzu kommt, dass einige Pendler*innen bis zu 5 Bescheinigungen benötigen. Das ist ein Zustand, der uns an die unmittelbare Nachkriegszeit erinnert, nicht aber an das moderne Europa. Uns erschließt sich diese Vorgehensweise auch mit Blick auf Ausbreitung des Virus nicht. Ebenso steht das strikte Einkaufsverbot für Pendler*innen angesichts der strengen Ausgangsregeln in Frankreich und der zwangsläufigen Nähe zu den in Deutschland lebenden Kolleginnen und Kollegen nicht mehr im Verhältnis zum Zweck der Reisebeschränkungen. Es geht dabei um Menschen, die täglich zur Arbeit nach Deutschland ein- und ausreisen und nicht um Einkaufstourismus.
Für eine Entspannung der Situation ist eine Wiederöffnung aller Grenzübergänge notwendig, wenn auch mit verstärkten Kontrollen. Die Grenzkontrollen können auch durch deutsch-französische Polizeitandems ausgeführt werden, womit die Übergangszeiten beschleunigt werden würden. Deshalb fordern wir Sie auf, die Kontrollmaßnahmen auf das epidemiologisch notwendige Maß zu reduzieren und die Maßnahmen verstärkt mit unseren europäischen Nachbarn regional zu koordinieren.
Dazu gehört insbesondere, darauf hinzuwirken, dass notwendige Grenzkontrollen einen reibungslosen Pendelverkehr ermöglichen und Berufspendler*innen auch in dem Land einkaufen können, in dem sie arbeiten, solange die Infektionsschutzmaßnahmen des Landes eingehalten werden. Außerdem ist das Anforderungsniveau der aktuellen Kontrollen unvereinbar mit der künftigen Zunahme der Zahl an Grenzgänger*innen (Arbeitnehmerinnen,
Schülerinnen usw.). Die gegenseitige Anerkennung einer einzigen Genehmigung für Grenzgängerinnen ist notwendig.
Pendlerinnen müssen im Sinne der Freizügigkeit überall gleichbehandelt werden. Sie sollten außerdem ihre Arbeit zur gleichen Zeit wie ihre lokal wohnhaften Kollegeninnen wiederaufnehmen: Wir müssen sicherstellen, dass Unternehmen die Pendlerinnen nicht diskriminieren. Wir bitten Sie darum, eine einheitliche Regelung für die Grenzregionen zu schaffen, welche für Berufspendler*innen aus den Nachbarländern zumutbar und fair ist und im Sinne des europäischen Geistes, sich für bundesweite einheitliche Regelungen an den nationalen Grenzen einzusetzen.
Mit kollegialen Grüßen
Thomas Hentschel MdL
Wahlkreis Rastatt
Barbara Saebel MdL
Wahlkreis Ettlingen
Hans-Peter Behrens MdL
Wahlkreis Baden-Baden Bühl
Ute Leidig MdL
Wahlkreis Karlsruhe I
Alexander Salomon MdL
Wahlkreis Karlsruhe II
Thomas Marwein MdL
Wahlkreis Offenburg
Die Antwort vom Innenminesterium finden Sie hier.
Weitere Abgeordnetenbriefe finden Sie hier.