Sehr geehrter Minister Untersteller,
Immer mehr Kommunen beschäftigen sich bei der Erstellung und Erweiterung ihrer Klimaschutzkonzepte mit dem Thema Pflanzenkohle. Dabei wird Pflanzenkohle zunehmend als ein vielversprechender Verwertungsansatz für holzige Grüngutmengen und eine dauerhafte Speicherung von CO2 gesehen. So haben unter anderem schon Karlsruhe und Freiburg das Thema Pflanzenkohle in ihre Klimaschutzmaßnahmenkataloge aufgenommen.
Bei einem Materialeinsatz von 1.000 Tonnen vorwiegend holziger Restbiomasse können rund 250 bis 350 Tonnen Pflanzenkohle erzeugt werden. Für diese bestehen vielfältige Verwendungszwecke, etwa als Ausgangsmaterial für hochwertiges Bodensubstrat (Terra Preta), als Zuschlagsstoff für tierische Futtermittel oder Stalleinstreu sowie als Aktivkohle für Filteranlagen. Mit Blick auf die Klimaschutzkonzepte der Kommunen ist aber vor allem die hohe CO2-Bindungswirkung der Pflanzenkohle entscheidend. Durch die Umwandlung von Pflanzenresten in Pflanzenkohle im Pyrolyseprozess wir der Großteil des Kohlenstoffs dauerhaft in der Kohle gebunden und damit bei einer Verwendung als Bodensubstrat der Atmosphäre dauerhaft entzogenen. Die während dem Pyrolyseprozess anfallende Abwärme lässt sich je nach Standortumfeld weiterverwenden (z.B. industrielle Prozesse) und kann so zu einer zusätzlichen CO2-Minderung beitragen. Aufgrund dieser Senkenpotenziale und auch durch die dynamischen Entwicklungen beim Zertifizierungsprozess von Pflanzenkohle zur C-Senke beschäftigen sich kommunale Akteure zunehmend mit der Frage, inwiefern Pflanzenkohle als CO2-Senke oder Kompensationsmaßnahme vor Ort genutzt werden kann.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Einschätzung der Landesregierung zu folgenden Punkten bezüglich dem Einsatz von Pflanzenkohle als Klimaschutzmaßnahme und zu Fördermöglichkeiten für die Kommunen:
- Welche Potenziale sieht die Landesregierung für den Einsatz von Pflanzenkohle in Baden-Württemberg?
- Welche Kriterien setzt die Landesregierung für eine nachhaltige und dauerhafte CO2-Kompensation an und wie bewertet sie den Einsatz von Pflanzenkohle als freiwillige Kompensationsmaßnahme?
- Wie weit sind die konzeptionellen Arbeiten für die Kompensationsplattform des Landes gediehen und inwieweit werden die Potentiale von Pflanzenkohle hierbei berücksichtigt?
- Nach welchen Kriterien sollen die geplanten CO2-Kompensationsmaßnahmen der Klimastiftung BW durchgeführt werden und welche Unterschiede ergeben sich dabei bezüglich verpflichtender und freiwilliger Kompensation? Inwiefern eignet sich dabei Pflanzenkohle als Kompensationsmaßnahme mit Blick auf diese Kriterien?
- Bestehen bei der Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg Fördermöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema Pflanzenkohle?
- Welche sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen beim Land für die Herstellung und Anwendung von Pflanzenkohle, insbesondere mit Blick auf die Erstellung von Machbarkeitsstudien und/oder die Errichtung von Pflanzenkohleanlage durch Kommunen?
Wir bedanken uns für die Antwort und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Leidig MdL
Alexander Salomon MdL
Die Antwort von Herr Minister Franz Untersteller finden Sie hier.
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