Sehr geehrter Herr Minister Strobl,
Die Corona-Pandemie stellt die Landeserstaufnahmeeinrichtungen vor besondere Herausforderungen im Umgang mit dem Infektionsrisiko. Das Land Baden-Württemberg versucht diesem mit einem Bündel von Maßnahmen zu begegnen, das von Eingangstests für Geflüchtete bis zu gestaffelten Essenszeiten in den Einrichtungen reicht.
Unserer Kenntnis nach wurde auch die Kinderbetreuung in den LEAs eingeschränkt. Die Betreuung und Förderung der Kinder ist demnach nur im Freien und nicht in geschlossenen Räumen zulässig. Aufgrund des Beginns der kalten und nassen Jahreszeit stellt diese Vorgabe die Betreuer*innen in den Erstaufnahmeeinrichtungen vor große Probleme.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns,
- Ob eine Anpassung der entsprechenden Vorschriften geplant ist. Da auch Kindertagesstätten und Schulen unter Auflagen wieder geöffnet werden konnten, würden wir eine erneute Prüfung der Kinderbetreuung in den LEAs befürworten.
- Ob eine differenzierte Ausgestaltung der Vorgaben denkbar ist, abhängig davon, über welche räumliche und personelle Voraussetzungen die einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen verfügen.
Wir bedanken uns für Ihre Antwort und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Eine Kopie dieses Briefs geht an Abteilungspräsident Dr. Jochen Zühlcke vom
Regierungspräsidium Karlsruhe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Leidig MdL
Alexander Salomon MdL
Die Antwort von Herrn Minister Strobl finden Sie hier.
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