Sehr geehrter Herr Minister Hermann,
der in der mündlichen Verhandlung des 5. Senates des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. und 25. Juni 2020 zwischen den Beteiligten geschlossene gerichtliche Vergleich zur 2. Rheinbrücke wurde innerhalb der vereinbarten Frist bis 31. Juli 2020 von keinem Beteiligten widerrufen. Damit ist der Vergleich in Kraft getreten, und es liegt im Aufgabenbereich des Verkehrsministeriums, seine Inhalte umzusetzen.
Der Vergleich sieht vor,
- dass zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe der geplanten Brücke durchgeführt werden. Dazu zählt die Sicherung von Altholzbeständen auf mehreren Flächen und eine Optimierung der Pflege des Damms an der Alb auf Knielinger Gemarkung;
- dass die geplante Rheinbrücke einen Rad- und Fußweg erhält;
- dass die Radwegeplanung zur bestehenden Rheinbrücke überarbeitet wird, bei der im Zuge der Anbindung der neuen Brücke an die B10 Verlegungen des Rad- und Fußwegs vorgesehen waren;
- dass eine Machbarkeitsstudie erstellt wird, in der die Potenziale für eine Verbesserung des ÖPNV zwischen Wörth und Karlsruhe und darüber hinaus in der Region ermittelt werden und die als Grundlage für die Entwicklung und Priorisierung entsprechender Maßnahme dient. Für die Beauftragung dieser Machbarkeitsstudie wurde als Termin der 31.12.2020 vereinbart.
In diesem Zusammenhang interessiert uns,
- welche Schritte inzwischen für die Umsetzung des Vergleichs unternommen wurden;
- wie der aktuelle Bearbeitungsstand in Bezug auf die Machbarkeitsstudie ist: Gibt es hier bereits den Entwurf eines Leistungsverzeichnisses?
- welches Konzept zu Beteiligung der Öffentlichkeit und aller relevanten Akteure, besonders der am Vergleich beteiligten Parteien Stadt Karlsruhe und BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V. vorgesehen ist.
- ob an die Einsetzung eines Begleitkreises gedacht ist, vergleichbar der Studie zur Wiedervernetzung über die A 5 südlich Karlsruhe.
Vor allem bei der Beauftragung der Machbarkeitsstudie zum ÖPNV, aber auch bei der Optimierung der Radwegeführung zur bestehenden Rheinbrücke halten wir es für dringend notwendig, die Expertise der beiden am Vergleich beteiligten Parteien frühzeitig und umfassend in die Überlegungen einzubeziehen.
Wir bedanken uns für Ihre Antwort und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Leidig MdL
Alexander Salomon MdL
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