Sehr geehrter Herr Minister Hermann,
die Turmbergbahn verbindet als Standseilbahn den Stadtteil Durlach mit dem Karlsruher „Hausberg“ Turmberg. Die Betriebsgenehmigung der Freizeitbahn läuft Ende 2022 aus. Nach Beschlüssen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK), des Ortschafts- und des Gemeinderates soll die Bahn aus diesem Anlass modernisiert und barrierefrei gestaltet werden. Zudem ist geplant, sie auf einer vorhandenen Freihaltetrasse bis zur B3 bzw. zur Endhaltestelle Durlach Turmberg des Karlsruher Verkehrsverbundes zu verlängern und damit in das ÖPNV-Netz zu integrieren.
Für die Entscheidung der Gremien für die geplante Verlängerung der Bahn waren der direkte Anschluss an das ÖPNV Netz und der damit einhergehende erleichtere Zugang zum Naherholungsgebiet/der Aussichtsplattform auf dem Turmberg ausschlaggebend. Weitere Argumente waren die Barrierefreiheit der sanierten Bahn und eine erhoffte Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs hin zum ÖPNV. Auf der anderen Seite gibt es auch Bürger*innen, die die Verlängerung der Turmbergbahn ablehnen und eine entsprechende Online-Petition initiiert haben. Sie beziehen sich dabei unter anderem auf die Zerschneidung eines gewachsenen Wohngebiets durch die verlängerte Trasse. Die Planung sieht einen automatisierten Betrieb vor, weshalb eine beidseitige Absicherung der Trasse von ca. 1,80 m Höhe notwendig ist.
Laut Zeitplan für das Projekt wird im Sommer 2021 das Planfeststellungsverfahren beginnen, parallel dazu soll eine Förderung nach Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) beantragt werden. Der Förderung durch das Land kommt dabei eine Schlüsselstellung zu. Laut den Beschlüssen des Aufsichtsrats der VBK und des Gemeinderats wird die barrierefreie Erneuerung und ebenerdige Verlängerung der Turmbergbahn nur umgesetzt, sofern eine Förderung des Projektes mit einem Fördersatz von mindestens 50% der zuschussfähigen Kosten durch das Land Baden-Württemberg erfolgt.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Auskunft,
- nach welchen Kriterien in diesem Fall über eine Förderung nach LGVFG entschieden wird;
- wieweit dabei Prognosen zu zukünftig zu erwartenden Fahrgästen oder zur Entwicklung des motorisierten Individualverkehrs bei einer verlängerten Turmbergbahn durch das Land überprüft werden;
- ob außer einer Förderung nach LGVFG bzw. zusätzlich dazu noch andere
Fördermöglichkeiten in Betracht kommen; - ob eine Landesförderung auch möglich ist, wenn die Turmbergbahn lediglich saniert wird;
- ob eine Landesförderung auch möglich ist, wenn die Turmbergbahn saniert und barrierefrei umgebaut wird.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Unabhängig davon lade ich Sie gerne ein, sich bei einem Vor-Ort-Termin über das Sanierungsprojekt Turmbergbahn und die kontroversen Standpunkte zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Leidig MdL
Die Antwort von Herrn Minister Hermann finden Sie hier.
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