Sehr geehrte Frau Ministerin Sitzmann,
seit mehreren Jahren ruht das Bauvorhaben der Sanierung der Ruine Schloss Augustenburg in Karlsruhe-Grötzingen. Im Ortschaftrat wurde die Vermutung geäußert, dass sich die Sanierung der historischen Stützmauer der LTZ Augustenberg, im Besitz von Vermögen und Bau, noch lange hinziehen werde und dies der Sanierung der Seniorenresidenz entgegen stünde.
Das Schloss Augustenburg, ehemaliger Sitz von Augusta Maria, der Mutter des Markgrafen von Baden, ist eines der ältesten Schlösser Karlsruhes. Es diente zeitweilig auch dem Markgrafen als Wohnsitz nach dem Pfälzischen Erbfolgekrieg. Seine historische Bedeutung ist unbestritten und es grenzt an ein Wunder, dass es im Gegensatz zu den anderen Karlsruher Schlössern nie zerstört wurde. Wir befürchten, dass dies nun durch Untätigkeit geschehen könnte.
Nach dem Teilabriss vor zwei Jahren tut sich nichts mehr auf der Baustelle für die neue Seniorenresidenz eines Investors. Nach persönlicher Inaugenscheinnahme, u. a. im Zuge der Landtagspetition, sieht man starke Schäden durch die Witterung und durch Vandalismus. Die Baustelle ist nur notdürftig abgesichert.
Nach Besuchen vor Ort von uns beiden stellen sich für uns daher einige Fragen:
- Wann soll die historischen Stützmauer der LTZ Augustenberg in welchem Zeitraum saniert werden?
- Welche Untersuchungen müssen bis zum Beginn der Stützmauersanierung noch abgeschlossen werden?
- Welche Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen müssen auf dem Gelände der Augustenburg vorgenommen werden? Welche weiteren Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen werden auf anderem Gelände (z. B. LTZ) vorgenommen?
- Gibt es Informationen, wie groß der Arbeitsbereich auf dem Gelände der Augustenburg ist, den der Investor den Bauarbeiten an der Stützmauer zusagt?
- Wie soll dieser Arbeitsbereich abgesichert werden?
- Kann der Investor mit den Sanierungsarbeiten und dem Erstellen des Ersatzneubaus bereits beginnen, bevor die Arbeiten an der Stützmauer auf dem Gelände der Augustenburg sowie auf anderen Geländen abgeschlossen sind? Welche Einschränkungen muss er dabei beachten?
- Ist die Stützmauer denkmalgeschützt und behält sie diesen Status auch nach der Sanierung?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Saebel MdL
Denkmalpolitische Sprecherin Grüne LTF
Dr. Ute Leidig MdL
Wahlkreis Karlsruhe I
Die Antwort von Staatssekretärin Gisela Splett finden Sie hier.
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