Sehr geehrte Frau Ministerin Razavi,
das Schloss Augustenburg – ältestes Schloss Karlsruhes, zeitweise Sitz der Künstlerkolonie Grötzingen, zeitweise Eigentum des Landes - wurde als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes eingestuft. Trotz dieser Einstufung ist das Gebäude nach Einschätzung vieler Bürger*innen aktuell in seiner Substanz bedroht. Daher wende ich mich mit diesem Schreiben an Sie.
Einige Informationen zum Hintergrund: Das Schloss Augustenburg ist im Besitz der Orpea-Gruppe. Für das Gebäude liegt seit 40 Jahren eine Genehmigung für ein Altersheim vor, das in dieser Zeit unter wechselnden Eigentümer*innen und in wechselnder Trägerschaft betrieben wurde. Die Heimaufsicht verlangte allerdings aufgrund geänderter Bestimmungen Umbaumaßnahmen, die der Besitzer und Bauherr durch den Neubau der Seitenflügel und ein zusätzliches Gebäude auf einer angrenzenden Fläche erfüllen wollte. Gegen die Umbaumaßnahmen wurde in der letzten Legislaturperiode beim Landtag von Baden-Württemberg eine Petition eingereicht, der teilweise abgeholfen wurde.
Zum aktuellen Stand: Das Gebäude steht seit Anfang 2019 leer, die Seitenflügel wurden bereits abgerissen und die offenen Gebäudeflanken provisorisch abgedichtet. Im Juli 2022 teilte der Besitzer und Bauherr des Schlosses Augustenburg der Stadt Karlsruhe nun mit, dass er seine Umbaupläne nicht weiterverfolgen werde und beabsichtige, Schloss und Grundstück zu verkaufen.
Ein erneuter Verkauf von Schloss und Grundstück bedeutet auch eine erneute Verzögerung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Karlsruher Bürger*innen befürchten eine dauerhafte Beschädigung der Bausubstanz dieses bedeutenden Kulturdenkmals. Sowohl Bürger*innen wie auch die Ortsvorsteherin von Grötzingen haben sich an mich gewandt und um Unterstützung durch das Land gebeten.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen:
- Wie beurteilt die Oberste Denkmalschutzbehörde den aktuellen Zustand
des Gebäudes Augustenburg? - Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um den Bestand der historischen Bausubstanz zu sichern?
- Welche zusätzlichen Maßnahmen müssten zeitnah durchgeführt werden,
um einen dauerhaften Schaden von der Bausubstanz abzuwenden?
Welche dieser Maßnahmen sind bereits geplant? In welchem Zeitrahmen
wird die Umsetzung der Maßnahmen stattfinden? - Welche Aufgaben kommen den Denkmalschutzbehörden zu, wenn sich
ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung in Privatbesitz befindet
und die Gefahr besteht, dass von den Besitzenden keine ausreichenden
Maßnahmen unternommen werden, die Bausubstanz zu sichern? - Inwiefern haben die Denkmalschutzbehörden Möglichkeiten, Eigentümer*innen zu den notwenigen Instandhaltungsmaßnahmen zu verpflichten? Falls solche Möglichkeiten bestehen: Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen – und inwiefern sehen sie diese bei der Augustenburg gegeben?
Sehr geehrte Frau Ministerin Razavi,
Falls Sie abgesehen von der Sicherung der Bausubstanz auf Landesebene Möglichkeiten und Spielräume sehen, eine schnelle und nachhaltige Lösung der Eigentums- und Sanierungsfragen der Augustenburg zu unterstützen, bin ich Ihnen für Hinweise dankbar.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Leidig MdL
Die Antwort von Frau Ministerin Razavi finden Sie hier.
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