Sehr geehrter Herr Minister Strobl,
die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen aufgrund der Corona-Krise stellen das Land wie auch die Kommunen vor große Herausforderungen, die auch den Finanzbereich betreffen. In bewährter Weise arbeiten Land und Kommunen hier an gemeinsamen Lösungen. Eines der vorrangigen Ziele ist es, die Handlungsfähigkeit der Kommunen trotz Einnahmeausfällen und zusätzlichen Ausgaben sicherzustellen. Kommunen müssen über liquide Mittel verfügen - und gerade das ist derzeit schwierig. Um das Spektrum an Lösungsansätzen in diesem Bereich auszuloten wende ich mich als kommunalpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion an Sie.
Ein Mittel um Liquidität zu erhalten ist die Kreditaufnahme. In Bezug auf die Kreditermächtigung von Kommunen haben sich Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, um deren Beantwortung ich bitte:
- Dürfen Kommunen zur Finanzierung laufender Kosten Kredite aufnehmen?
- Inwiefern besteht die Notwenigkeit einer Änderung der GemHVO für eine Kreditaufnahme der Kommunen zur Finanzierung laufender Kosten?
- Wird die Notwendigkeit gesehen, dass auch in der Krise Abschreibungen erwirtschaftet werden müssen?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Ein gleichlautendes Schreiben geht an Frau Ministerin Sitzmann MdL.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ute Leidig MdL
Die Antwort von Herrn Minister Strobl finden Sie hier.
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