Ehrenamtliches Engagement in den Räten von Baden-Württemberg

Veröffentlicht von Dr. Ute Leidig am

Antrag, 18. November 2020

Ehrenamtliches Engagement in den Räten von Baden-Württemberg

Antrag der Abgeordneten Dr. Ute Leidig

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

 

1.       welche Personengruppen sich nach ihrer Kenntnis als ehrenamtliche Mandatsträgerinnen/Mandatsträger in Räten in Baden-Württemberg vorwiegend engagieren unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, Bildungsabschlüssen und ausgeübter beruflicher Tätigkeit, (bspw. Angestellte im öffentlichen Dienst/Beamte, Selbstständige, abhängig Beschäftigte, Studierende, Rentnerinnen/Rentner, Personen in Familienphase u. A.);

 

2.       welche Ansätze sie sieht, Hemmnisse abzubauen und das kommunale Ehrenamt dahingehend zu entwickeln, dass dessen Ausübung insgesamt attraktiver sowie einem erweiterten Personenkreis ermöglicht wird, sodass die Vielfalt in der Zusammensetzung der Mandatsträgerinnen/Mandatsträger in den kommunalen Räten gefördert wird;

 

3.       welche Erkenntnisse ihr zum durchschnittlichen monatlichen Zeitaufwand für ein ehrenamtliches Engagement im Ortschaftsrat, im Gemeinderat (gestaffelt nach Gemeindegröße) und im Kreistag vorliegen (bspw. durch die Häufigkeit und Dauer von Sitzungen);

 

4.       welche Aussagen sie zur Höhe der Aufwandsentschädigungen (Pauschale und Sitzungsgeld) in Ortschafts- und Gemeinderäten (gestaffelt nach Gemeindegröße) und Kreistagen innerhalb Baden-Württembergs machen kann;

 

5.       inwieweit die Stärkung der Rechte zur Vertretung der Interessen von Jugendlichen in § 41a der Gemeindeordnung (GemO) aus dem Jahr 2015 zu einem vermehrten Engagement von unter 25-Jährigen im kommunalen Ehrenamt geführt hat, beispielsweise durch die zusätzliche Einrichtung von Jugendgemeinderäten oder durch andere Formen der Jugendvertretung (nicht institutionalisiert);

 

6.       wie viele Kommunen infolge der Novellierung der Gemeinde- und Landkreisordnung im Jahr 2015 den neuen § 19 Absatz 4 GemO bzw. § 15 Absatz 4 Landkreisordnung (LKrO) zur Entschädigung für Betreuungsaufwendungen umgesetzt und eine Erstattung der Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während Ausübung des Ehrenamts in ihren Satzungen verbindlich geregelt haben;

 

7.       welche unterschiedlichen Regelungsformen in den Kommunen für die Umsetzung des § 19 Absatz 4 GemO bzw. § 15 Absatz 4 LKrO gewählt wurden;

 

8.       ob die unter Ziffer 7 erwähnten Entschädigungen bedarfsgerecht und kostendeckend sind;

 

9.       welche Möglichkeiten sie sieht, eine Freistellung unter Lohnfortzahlung zur Wahrnehmung eines Mandats in den kommunalen Räten auch auf Anstellungsverhältnisse im öffentlichen Dienst und für den privaten Sektor auszuweiten;

 

10.   welche Weiterbildungsmöglichkeiten speziell für kommunale Rätinnen/Räte oder Kandidatinnen/Kandidaten im Vorfeld von Kommunalwahlen angeboten wurden, fortlaufend angeboten werden und welche weiteren Weiterbildungsangebote zukünftig entwickelt werden sollten.

 

Begründung

Unsere Demokratie lebt von engagierten Bürgerinnen/Bürgern, die sich aktiv in das politische Geschehen einmischen. Im kommunalen Ehrenamt leisten viele Menschen in Baden-Württemberg eine beeindruckende Arbeit, die unser Gemeinwesen entscheidend prägt und mitgestaltet. 

Die Entscheidung für ein kommunales Ehrenamt ist jedoch nicht einfach, da berufliche oder auch familiäre Verpflichtungen einem zeitaufwändigen Engagement z. B. in Gemeinderat oder Kreistag entgegenstehen können. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen für eine ehrenamtliche Mandatsträgerschaft in kommunalen Räten attraktiv zu gestalten, einen niederschwelligen Einstieg zu ermöglichen und Unterstützungsangebote während der Ausübung des Mandats vorzuhalten. Der Antrag soll die in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen zur Unterstützung kommunaler Mandatsträgerinnen/Mandatsträger auf ihre Wirksamkeit hin beleuchten und zusätzliche Verbesserungspotenziale offenlegen.