Härtefallhilfen für hohe Energiekosten weiterhin verfügbar

Veröffentlicht von Dr. Ute Leidig am

Pressemitteilung, 11. August 2023

Härtefallhilfen für hohe Energiekosten weiterhin verfügbar

Um Bürger*innen, die 2022 in Folge des russischen Angriffskrieges von extremen Preissteigerungen bei Öl oder Holzpellets betroffen waren, finanziell zu unterstützen, hat das Land Baden-Württemberg vom Bund rund 234 Millionen Euro erhalten. Bis zum 20. Oktober 2023 können diese Härtefallhilfen beantragt werden. 

„Wir appellieren insbesondere an Vermieter*innen, diese Anträge zu stellen und ihre Mieter*innen zu entlasten. Das Land unterstützt bei der Antragsstellung“, erklären die beiden grünen Karlsruher Abgeordneten Dr. Ute Leidig und Alexander Salomon.

Verantwortlich für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Härtefallhilfen ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Bis Anfang August gingen über 60.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 30,3 Millionen Euro ein. Davon konnten bereits knapp 45.000 Euro Anträge bewilligt und ausgezahlt werden. Etwa 78 Prozent der Anträge wurden für Heizöl gestellt, weitere 20 Prozent entfallen auf Holzpellets.

Private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle heizen, können noch bis zum 20. Oktober Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.

Anträge auf Härtefallhilfen können grundsätzlich nur Eigentümer*innen stellen, da diese in der Regel das Heizöl oder andere Energieträger einkaufen. Erhaltene Hilfen müssen sie an die Mieter*innen weitergeben, zum Beispiel über die nächste Nebenkostenabrechnung.

Die Härtefallhilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, auf dem Rechnungen und weitere rechtlich notwendige Nachweise hochgeladen werden. Über einen Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Bei neu eingehenden, vollständigen Anträgen liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei wenigen Tagen.

Für Fragen hat das Land eine Telefonhotline unter der Nummer 0711 / 126-1600 eingerichtet. Hier können auch Papieranträge bestellt werden. 

Weitere Informationen erhalten Antragstellende auf der Homepage des Umweltministeriums.

Dr. Ute Leidig MdL
Alexander Salomon MdL
Haus der Abgeordneten
Konrad-Adenauer-Straße 12
70173 Stuttgart

Tel. (0711) 2063 – 6640

ute.leidig@gruene.landtag-bw.de
alexander.salomon@gruene.landtag-bw.de